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Die Praxis-Homepage

 

Bild Röntgenbild Maus und Hand

Warum eine Homepage für Ihre Praxis? Nun, grundsätzlich gelten natürlich auch alle allgemeinen Erwägungen, die für beliebige andere Unternehmen gelten. Sind Sie Arzt oder Heilpraktiker oder Rechtsanwalt, dann kommt aber noch eine Besonderheit hinzu: Sie dürfen nicht werben!

Sie haben deshalb einerseits weniger Möglichkeiten als ein Unternehmen, sich und Ihr Angebot bekannt zu machen. Es ist daher für Sie besonders wichtig, die verbliebenen Möglichkeiten auch zu nutzen! Man muss natürlich nicht im Internet präsent sein – aber es nicht zu sein, ist heute oft ein mindestens genauso großer Wettbewerbsnachteil wie das fehlende Praxisschild oder der fehlende Eintrag im Telefonbuch.

 

Folgende organisatorische und informative Informationen sind auf der Praxis-Homepage sinnvoll:Vorteile einer Praxis-Homepage

Entlastung des PraxisteamsEntlastung des Praxisteams

RechtlichesRechtliches

 

Ob Sie Facharzt oder Logopäde sind oder eine Psychologische Praxis oder eine Massagepraxis betreiben, wir helfen Ihnen Ihre Leistung publik zu machen. Unser Leistungsspektrum umfasst die Patientenkommunikation mittels Homepage und Druckerzeugnissen. Als Arzt oder Therapeut kennen Sie Ihr Zielpublikum und wissen um die individuellen Besonderheiten Ihrer Praxis. Das ist die Basis unserer Arbeit.

Wir haben langjährige Erfahrung, wie Sie Ihre Homepage effektiv und praxisnah in den Tätigkeitsbereich einbinden.

Wir bieten barrierefreies Webdesign. Damit sind Internetseiten gemeint, welche für motorisch behinderte Menschen, Blinde oder für Menschen mit starker Einschränkung der Sehkraft etwa mittels Screenreader genutzt werden können. Zudem sorgen wir dafür, dass Patienten Ihre Praxis im Internet finden.

Neben den statischen HTML-Seiten mit festen Inhalten sollte eine gute Praxis-Homepage Bereiche enthalten, die der Arzt / die Ärztin oder das Praxisteam schnell, einfach und eigenständig bearbeiten kann. Ein Seiten-Update erledigen Sie so ganz einfach und in Echtzeit über eine passwortgeschützte Administrationsseite mit Ihrem Browser. Texte einkopieren - speichern - fertig. Die neuen Inhalte sind sofort Online. Mit regelmäßigen Updates ist Ihre Homepage so immer aktuell.

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weiter zu Artikel: Rechtliche Informationen für ärztliche Homepagebetreiber", erstellt von der Ärztekammer Nordrhein"Rechtliche Informationen für ärztliche Homepagebetreiber", erstellt von der Ärztekammer Nordrhein (Stand 07.November.2005)

 

 

 

Vorteile einer eigenen Praxis-Homepage

Eine Webseite präsentiert Ihre Praxis. Sie beschreibt Ihre Leistungen und Qualifikationen, schafft Vertrauen und vermittelt Kompetenz. Sie gibt potentiellen Patienten das Gefühl, die richtige Wahl zu treffen.

Aufgrund des Standesrechts und anderer Vorschriften sind dem niedergelassenen Arzt beim Werben enge Grenzen gesetzt. Das Internet bietet dem Arzt hier - inzwischen durch verschiedene Urteile gefestigt - eine der wenigen Möglichkeiten, sich und die Praxis im Rahmen sachlicher Information gezielt darzustellen.

Für viele Patienten ist die Suche im Internet einfacher und informativer als der Griff zum Telefonhörer. Das zeigen die Auswertungen bekannter Suchmaschinen, die Suchbegriffe wie "Ärzte + meine Stadt " immer häufiger registrieren. Und selbst wenn die erste Auswahl im Telefonbuch stattfindet: Geben Sie zusätzlich eine Webadresse an, könne sich potentielle Patienten vorab über Ihre Leistungen informieren und werden deshalb viel eher in die engere Wahl genommen.

Viele Patienten fühlen sich wohler, wenn Sie sich in einer "vertrauten" Umgebung behandeln lassen. Auf Ihren Internetseiten können Sie sich, Ihre Praxisräume und Ihr Team kurz vorstellen. So stellt sich schon vorab ein gewisses Gefühl von Sicherheit und Vertrauen ein. Viele Patienten schließen anhand der Homepage auf die Kompetenz des Arztes. Eine Modernisierung einer vorhandenen Homepage, besonders im Hinblick auf die einfache Nutzung des Angebots auch durch behinderte und ältere Menschen (barrierefreies Webdesign), bringt deshalb ebenfalls Vorteile gegenüber der Konkurrenz.

Eine Internetseite entlastet Ihr Team und bindet Patienten

Sprechzeiten, Adresse, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse, Anfahrtsweg und Anzahl der Parkplätze vor Ort . Das alles sind Informationen, die Ihre Praxishomepage bereithalten könnte. Aktuelle und zukünftige Patienten könne sich - auch außerhalb der Sprechzeiten - über alle wichtigen Aspekte der Praxis informieren. Erklärungen zu Therapien und Fachbegriffserläuterungen, Informationen über zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten. Das alles hält 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen in der Woche Ihre Webseite für Ihre Patienten bereit.

Das erweiterte Praxisschild

Die Mund-zu-Mund Propaganda erhält durch Ihre Internetpräsenz eine neue Dimension: zufriedene Patienten und Patientinnen können Sie durch Nennung Ihrer Internetseite weiterempfehlen.

 

Weitere sinnvolle Informationen, die Sie auf Ihrer Praxisseite unterbringen können sind:

  • Erreichbarkeit des ärztlichen Notdiensts außerhalb der Sprechzeiten

  • Vertretung während der Urlaubszeit

  • Das Leistungsspektrum der Praxis, einschließlich der individuellen Gesundheitsleistungen.

  • Eine stets aktualisierte Linkliste zu seriösen, medizinischen Informationen u. Gesundheitstipps.

  • Ausführliche medizinische Informationen und Gesundheitstipps zu bestimmten Leistungsbereichen.

  • Ansicht der Praxis-Räumlichkeiten.

 

Mit diesen Online-Angeboten entlasten Sie Ihr Praxisteam:

  • Terminreservierungen per E-Mail oder Eingabeformular

  • Praxis-Newsletter für Ihre Patienten (mit Vorsorge-Hinweisen, Grippe-Impfungen)

  • Rezept-Vorbestellung für Folge-Rezepte

 

Noch eine Idee am Rande: Führen Sie eine Patientenbefragung durch ! Die Inhalte Ihrer Homepage müssen die Patienten wirklich interessieren. Finden Sie deshalb heraus, welche Bereiche bei IHREN Patienten auf besonderes Interesse stoßen. Dies ist einfach, schnell und effektiv über Handzettel im Wartezimmer zu erfahren. Durch die Mitwirkung der Patienten bei der Themenwahl haben Sie grundlegende Informationen für die thematische Gestaltung Ihrer Homepage. Gerne führen wir die Umfrage und Auswertung der Patientenbefragung für Sie durch. Die Praxis-Homepage wird nämlich nur dann zu einem wirksamen Instrument zur Patientenbindung, wenn die dort präsentierten Inhalte für Ihr Publikum auch informativ und aktuell sind.

Rechtliches

Bei der Erstellung einer Praxishomepage sind besondere Bedinmungen zu beachten. Neben den allgemeinen weiter zu Rechtliches rechtlichen Bedingungen nach § 6 TDG (Teledienstegesetz)müssen Ärzte und Angehörige der Heilberufe auf Ihrer Homepage noch einige weitere Richtlinien entsprechen, darunter dem Heilmittelwerbegesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der Berufsordnung für Ärzte.

Nach Teledienstegesetz muss das Impressum einfach zu finden sein und Name, Anschrift, sowie eMailadresse des niedergelassenen Arztes enthalten. Falls davon abweichend, zusätzlich den Namen der für die Internetseiten verantwortlichen Person. Zusätzlich sind bei Heilberufen die zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesärztekammer) und der Staat, in dem die gesetzliche Berufsbezeichnung Arzt bzw. Ärztin erworben wurde anzugeben. Gefordert wird auch ein Hinweis auf die Berufsordnung und Informationen darüber, wo Besucher die Berufsordnung einsehen können.

 

Besonderheiten bei Fotos und Bildern

Fotos von Praxis, Personal und med. Geräten müssen dem Heilmittelwerbegesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der Berufsordnung für Ärzte entsprechen. Die Grundregel dabei lautet: "Mit Bildern informieren, nicht werben !" Die Verwendung von Fotos für den eigenen Web-Auftritt ist für Ärzte immer eine Gratwanderung zwischen Information und Werbung. Dabei kommt es aber auf die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall an.

Erlaubte Fotos:

Praxisteams können sich in Berufskleidung präsentieren. Die bildliche Darstellung von Angehörigen der Heilberufe und medizinischen Fachberufen in Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit ist laut Berufsordnung, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Heilmittelwerbegesetz grundsätzlich zulässig.

Zulässig sind auch medizinische Darstellungen, wenn Sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang zu angebotenen Leistungen oder Produkten stehen. D. h. die Fotos müssen deutlich von der Darstellung des Leistungsangebots und der Behandlungsmethoden getrennt sein. Sie dürfen also bei Websites keinesfalls auf der Seite mit der Tätigkeitsdarstellung des Arztes plaziert werden. Das Heilmittelwerbegesetz setzt Medizinern dabei sehr enge Grenzen.

 

Nicht erlaubte Fotos:

Sobald es auf der Seite um die Bewerbung eines konkreten medizinischen Verfahrens oder einer ärztlichen Behandlungsmaßnahme im Sinne einer Absatzwerbung geht, ist ein Arztkittel auf einem Foto tabu. Es darf nicht mit der bildlichen Darstellung von Angehörigen der Heilberufe und medizinischen Fachberufe in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit geworben werden. Juristisch angreifbar sind auch Fotos in weißer Kleidung oder Abbildungen mit dem Patienten in Behandlung. Arzt, Ärztin und Praxispersonal dürfen bei Aufnahmen keine medizinischen Instrumente wie Stethoskope tragen. Ein absolutes Tabu sind sowie Vorher-Nachher-Bilder von Behandlungen, Operations-Fotos, sowie plakative Werbefotos.

 

 

 

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